Das nun im Ministerialentwurf vorliegende Reformkonzept zu einem Unternehmergesetz (UGB), welches das Kaufmannsrecht des bisherigen HGB neu einkleidet, enthält viele wichtige Einzelheiten1), ganz überwiegend unbestreitbare Verbesserungen, aber von grundlegender Bedeutung ist das Anwendungssystem, welches an die Stelle des bisherigen abgestuften Kaufmannsbegriffs tritt und sich dem Leser des Gesetzesentwurfs nicht auf Anhieb erschließt.