§ 23 EStG, § 30 EStG
Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist mangels einer geringsten betrieblichen Tätigkeit keine Mitunternehmerschaft (vgl Doralt, EStG Rz 204 zu § 23 bzw Rz 6015 EStR 2000) und können bei ihr daher je nach Art der Tätigkeit Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung vorliegen. Die Gesellschafter einer solchen Personengesellschaft sind Miteigentümer der von der Personengesellschaft gehaltenen Vermögensmasse.