DerVfGH hat - nach dem E27.06.2001B 1285/00- nunmehr ein weiteres Erkenntnis zur einkommensteuerlichen Berücksichtigung der gegenüber nicht haushaltszugehörigen Kindern bestehenden Unterhaltslast erlassen. Er hat dabei Teile des§ 12a FLAGaufgehoben.
DerVfGH hat - nach dem E27.06.2001B 1285/00- nunmehr ein weiteres Erkenntnis zur einkommensteuerlichen Berücksichtigung der gegenüber nicht haushaltszugehörigen Kindern bestehenden Unterhaltslast erlassen. Er hat dabei Teile des§ 12a FLAGaufgehoben.