Seit 1. 7. 2002 gelten in Österreich neue kartellrechtliche Vorschriften (BGBl I 2002/62). Die wesentlichen Neuerungen sind im folgenden Beitrag dargestellt.
1. Bundeswettbewerbsbehörde
Mit dem Wettbewerbsgesetz (WettbG) wird als erste neue Behörde die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) eingerichtet.