Mit einem neuen Umsatzsteuervergütungsgesetz (UStVG) soll ab 1. 1. 2003 ein beschleunigtes und vereinfachtes Verfahren zur Steuerentlastung von völkerrechtlich privilegierten Personen und Einrichtungen geschaffen werden. Hiezu ist insbesondere eine Verkürzung des Vergütungszeitraums von halb- auf vierteljährlich (§ 4 Abs 1 UStVG), ein System der Stichprobenkontrolle (§ 2 Abs 3 UStVG) und eine unmittelbare Zuständigkeit des BMF mit Wegfall der Mitbefassung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten (BMaA) bei jedem einzelnen Antrag vorgesehen (§ 6 UStVG).