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Zum Haftungs- und Zurechnungsdurchgriff bei Arbeitnehmeransprüchen im Konzern

ArbeitsrechtLinda KreilRdW 2002/415RdW 2002, 415 Heft 7 v. 15.7.2002

DieOGH -Entscheidung vom12.04.20018 Ob A 98/00w 1)1) RdW 2001/505; inzwischen auch in ARD 5254/3/2001 sowie als Leitsatz in DRdA 2001, 450, weiters in ARD 5254/3/2001, infas 2001, A 84 und in GBU 2001/09/04publiziert., zum Anlass nehmend, ist zu fragen: Wann haftet die Konzernmutter gegenüber Arbeitnehmern für nachteilige Folgen von konzerninternen Maßnahmen, wie zB hier einer Umstrukturierung? (In diesem Zusammenhang wird auch von der neuesten Entwicklung in der BGH-Judikatur zum qualifizierten faktischen Konzern zu berichten sein.) Der E des 8. Senats, die sich mit den gesellschaftsrechtlichen Haftungsgrundlagen beschäftigt, soll sodann Judikatur gegenübergestellt werden, worin das Höchstgericht trotz des gesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzips auf die hinter den einzelnen Rechtssubjekten stehende wirtschaftliche Einheit „Konzern“ zurückgegriffen hat. Der wesentliche Unterschied ist darin zu suchen, dass dort nicht Fragen des Haftungs-, sondern des Zurechnungsdurchgriffs zu entscheiden waren.

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