DieOGH -Entscheidung vom12.04.20018 Ob A 98/00w 1), zum Anlass nehmend, ist zu fragen: Wann haftet die Konzernmutter gegenüber Arbeitnehmern für nachteilige Folgen von konzerninternen Maßnahmen, wie zB hier einer Umstrukturierung? (In diesem Zusammenhang wird auch von der neuesten Entwicklung in der BGH-Judikatur zum qualifizierten faktischen Konzern zu berichten sein.) Der E des 8. Senats, die sich mit den gesellschaftsrechtlichen Haftungsgrundlagen beschäftigt, soll sodann Judikatur gegenübergestellt werden, worin das Höchstgericht trotz des gesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzips auf die hinter den einzelnen Rechtssubjekten stehende wirtschaftliche Einheit „Konzern“ zurückgegriffen hat. Der wesentliche Unterschied ist darin zu suchen, dass dort nicht Fragen des Haftungs-, sondern des Zurechnungsdurchgriffs zu entscheiden waren.