Art II UmgrStG
Die bis zur Novellierung der genannten Vorschrift durch das AbgÄG 2001 BGBl I 2001/144 geltende Auffassung, nach der bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nach Handelsabspaltung iVm Art VI UmgrStG oder Schwesterneinbringung nach Art III UmgrStG die Ausschüttungsfiktion nicht wirksam wird, ist unabhängig davon eingetreten, ob es sich um eine Abspaltung zur Neugründung oder um eine Abspaltung zur Aufnahme in eine kurz vorher bargegründete Kapitalgesellschaft handelte.