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Sozialwidrige Entlassung - Anfechtungsrecht des AN

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2002/361RdW 2002, 354 Heft 6 v. 15.6.2002

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG, § 105 Abs 4 ArbVG, § 106 ArbVG

1. Weder konkludentes Verhalten der übrigen Betriebsratsmitglieder noch eine telefonische Umfrage oder ein Umlaufverfahren kann eine kollegiale Willensbildung in Form einer ausdrücklichen Abstimmung nach einer ordnungsgemäßen Beratung ersetzen.

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