§ 1151 Abs 1 ABGB, § 1152 ABGB, § 1155 Abs 1 ABGB
§ 10 MSchG
Pkt 17 lit a und b KV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe
1. Fordert der zukünftige AG die Bewerberin auf, ihren bisherigen Arbeitsplatz zu kündigen und danach im Unternehmen des zukünftigen AG (Café) vorbeizukommen, „um zu sehen, wie es ihr gefalle“, ist diese Erklärung als Anbot zum Abschluss eines Dienstvertrags zu beurteilen.