§ 5 GenG, § 27 GenG
Art 10 MRK
Bei der gerichtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Genossenschafters ist aufgrund der mit dem Verlust der Mitgliedschaftsrechte verbundenen Nachteile grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen. Vertritt ein Genossenschafter gegenüber den Genossenschaftsorganen die Auffassung, der Vorstand habe bei Aufnahme eines neuen Mitglieds seine Pflichten verletzt, so muss eine solche Meinungsäußerung - unabhängig davon, wie letztendlich eine allfällige gerichtliche Nachprüfung der Rechtslage ausfällt - auch in einer Genossenschaft sanktionslos möglich sein (vgl auch Art 10 MRK).