Es bestehen keine Bedenken, aus der Schweiz und Liechtenstein bezogene Einkünfte (Einkünfte von Grenzgängern oder solche, die zum Progressionsvorbehalt heranzuziehen sind) für die Veranlagung 2001 mit dem Jahresdurchschnittskurs vom 1 CHF = 8,95 ATS umzurechnen.
FLD Vorarlberg , 11. Februar 2002