§ 22 Abs 6 UStG 1994 (Rz 2916)
Gem § 22 Abs 6 UStG 1994 kann bis Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich der Antrag gestellt werden, dass die Umsätze nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG versteuert werden. Im Zuge der Erstveranlagung wird festgestellt, dass kein Antrag auf Option vorliegt. Im Jahr des Beginns der landwirtschaftlichen Tätigkeit wurden Voranmeldungen mit Gutschriften abgegeben und diese Beträge wurden über Antrag (bei Beträgen unter 20.000 S) auch ausbezahlt. Gilt die Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung als Antrag auf Regelbesteuerung?