Art 1 UStG 1994, Art 3 UStG 1994 (Rz 3601 ff UStG 2000)
Verordnung BGBl 1974/800
Ein italienischer Unternehmer nimmt an einer internationalen Messe in Klagenfurt teil und stellt hier seine Waren zum Verkauf aus. Im Verlauf der Messe werden Waren zum Teil an Unternehmer, zum Teil an private Abnehmer verkauft. Welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich für den italienischen Messeteilnehmer?