Prodingersieht im Ausgleichsposten für Leasingunternehmen kein Steuerprivileg; fragt man sich, warum es in Deutschland bei gleicher Gesetzeslage keinen Ausgleichsposten für Leasingunternehmen gibt, stößt man auf ein weiteres Steuerprivileg der österreichischen Leasingunternehmen: Das Optionsrecht zu einem „wirtschaftlich nicht ausschlaggebenden Betrag“ nach den EStR (in der Praxis der halbe Buchwert) gibt es in Deutschland nicht; es entspricht einer vorzeitigen Abschreibung in Höhe von 30 %. Den Vorteil daraus teilen sich das Leasingunternehmen und der Leasingnehmer.