§ 175 Abs 1 und 2 Z 1 ASVG
Unfälle auf der Treppe eines Gebäudes, in dem sich zugleich Wohnung und Betriebsstätte befinden, fallen nur dann in den Schutzbereich der Unfallversicherung (UV), wenn die Treppe in rechtlich wesentlichem Umfang für betriebliche Zwecke benutzt wurde.