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Behandlung einer arbeitnehmerbezogenen nicht unter § 4 Abs 11 EStG 1988 fallenden Privatstiftung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/176RdW 2002, 189 Heft 3 v. 15.3.2002

§ 4 Abs 11 EStG, § 25 EStG, § 27 EStG
§ 13 KStG

Eine betriebliche Privatstiftung iSd § 4 Abs 11 EStG 1988 ist nur dann anzunehmen, wenn die in Z 1 lit a bis c genannten Voraussetzungen gegeben sind. Bei Fehlen der Voraussetzungen für eine betriebliche Privatstiftung ist ungeachtet eines bestehenden betrieblichen Zusammenhanges zwischen Stifter und einer Zweckverwirklichung über eine Privatstiftung (bei Offenlegung) eine eigennützige Privatstiftung iSd § 13 Abs 1 KStG 1988 anzunehmen, die einen Abzug der Zuwendungen des Stifters als Betriebsausgabe einerseits und den Ansatz der Zuwendungen als Betriebseinnahme der empfangenden Privatstiftung ausschließt.

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