Grundsätzlich löst das Erlangen einer kontrollierenden Beteiligung nach dem ÜbG ein Pflichtangebot aus. Unumstritten ist, dass die Kontrollerlangung neben dem Erwerb von Aktien auch durch Abschluss eines Syndikatsvertrags verwirklicht werden kann. Inwiefern auch ein Erlangen ohne eigenes Zutun des Erlangenden, also eine "passive Kontrollerlangung", eine Angebotspflicht auslöst, wird in diesem Beitrag untersucht.