§ 15 KSchG
RL 94/47/EG
§ 2 TNG
Das TNG (wie auch die RL 94/47/EG) enthält zwingende Bestimmungen über die Informationspflicht des Unternehmers und das Rücktrittsrecht des Verbrauchers, nicht aber ein gesetzliches Kündigungsrecht, wie es§ 15 KSchGvorsieht.