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Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 8. 1. 2002, Rs C-409/99, betreffend Kleinbusse

SteuerrechtErlassrundsschauRdW 2002/119RdW 2002, 127 Heft 2 v. 15.2.2002

§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG 1994

Mit Urteil vom 8. 1. 2002, Rs C-409/99 , hat der EuGH aus Anlass der Prüfung der Vorsteuerabzugsberechtigung der Kraftfahrzeuge Pontiac TransSport und Fiat Ulysse entschieden, dass es einem Mitgliedstaat nach Art 17 Abs 6 Unterabs 2 der 6. EG-Richtlinie verwehrt ist, die Ausgaben für bestimmte Kraftfahrzeuge nach dem In-Kraft-Treten dieser Richtlinie (für Österreich ist das der Zeitpunkt des Beitritts zur EU, somit der 1. 1. 1995) vom Recht auf Vorsteuerabzug auszuschließen, wenn zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Richtlinie für Ausgaben das Recht auf Vorsteuerabzug nach ständiger auf einem Ministerialerlass beruhender Praxis der Verwaltungsbehörden dieses Staates gewährt wurde.

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