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Information zu den Änderungen im KommStG 1993 ab 2002

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/61RdW 2002, 62 Heft 1 v. 15.1.2002

§ 2 KommStG 1993, § 5 KommStG 1993, § 6 KommStG 1993, § 7 KommStG 1993, § 9 KommStG 1993

Ab Jänner 2002 ist die Personalüberlassung durch ein inländisches Unternehmen sowie die Freibetrags- und Freigrenze neu geregelt (Abgabenänderungsgesetz 2001). Das BMF gibt zu verschiedenen Fragen seine Rechtsansicht bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden durch diese Information nicht begründet.

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