§ 2 KommStG 1993, § 5 KommStG 1993, § 6 KommStG 1993, § 7 KommStG 1993, § 9 KommStG 1993
Ab Jänner 2002 ist die Personalüberlassung durch ein inländisches Unternehmen sowie die Freibetrags- und Freigrenze neu geregelt (Abgabenänderungsgesetz 2001). Das BMF gibt zu verschiedenen Fragen seine Rechtsansicht bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden durch diese Information nicht begründet.