§ 3a UStG, § 23 UStG
Im Zuge der Überprüfung von Reisebüros wurde festgestellt, dass die Besteuerung von Besorgungsleistungen gegenüber Unternehmern nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des UStG 1994 erfolgt ist. So ist insbesodere bei der Besorgung von „All-Inklusive“-Reiseleistungen eine Besteuerung im Inland vielfach unterblieben. Um eine einheitliche Besteuerung zu gewährleisten, ist eine Ergänzung der UStR 2000 erforderlich.