Der Fiskus misst mit zweierlei Maß: Leasingunternehmen werden steuerlich privilegiert, während den anderen Unternehmen Begünstigungen gestrichen werden.
Universität Wien
Leasingunternehmen stehen unter dem besonderen Schutz des Finanzministeriums: Während ab 2001 für alle Unternehmen der Investitionsfreibetrag gestrichen worden ist und Verluste nur noch zu 75 % mit Gewinnen ausgeglichen werden können, werden Leasingunternehmen durch eine Sonderregelung schadlos gehalten: Leasingunternehmen können Verluste, die sie erst in späteren Jahren erwarten, durch so genannte Ausgleichsposten vorziehen und ohne Begrenzung sofort mit ihren Gewinnen verrechnen (§ 6 Z 16 EStG).