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Der Weg zum Arzt steht nicht immer unter Unfallversicherungsschutz

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2002/45RdW 2002, 48 Heft 1 v. 15.1.2002

§ 175 Abs 2 Z 2 ASVG
§ 90 Abs 1 und 2 Z 2 B-KUVG, § 91 B-KUVG

1. Dienstunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Dienstverhältnis oder der die Versicherung begründenden Funktion ereignen.

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