§ 175 Abs 2 Z 2 ASVG
§ 90 Abs 1 und 2 Z 2 B-KUVG, § 91 B-KUVG
1. Dienstunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Dienstverhältnis oder der die Versicherung begründenden Funktion ereignen.