§ 8 Abs 1 Z 3 lit a ASVG , § 175 Abs 1 ASVG
1. Nach§ 175 Abs 1 ASVGsind Arbeitsunfälle solche Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen.
§ 8 Abs 1 Z 3 lit a ASVG , § 175 Abs 1 ASVG
1. Nach§ 175 Abs 1 ASVGsind Arbeitsunfälle solche Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen.