Die mit dem AOG in das AktG aufgenommenen umfangreichen verbandsrechtlichen Organisationsvorschriften und Publikationspflichten sehen in Zusammenhang mit leitenden Angestellten besondere Beschlusserfordernisse und Veröffentlichungspflichten vor. Dieser Beitrag zeigt, dass die neuen Regeln des AOG an den im AktG schon bisher existenten Begriff des leitenden Angestellten anknüpfen, und für den Bereich des Aktienrechts von einem autonomen und insbesondere vom Arbeitsrecht unabhängigen Begriff auszugehen ist.