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Keine Rückzahlung der Energieabgabenvergütung (8. 1. 2002)

RdW aktuellRdW 2002/1bRdW 2002, 1 Heft 1 v. 15.1.2002

Im Urteil des EuGH vom 08.11.2001, Rs. C-143/99 , Fall Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer, zum österreichischen Energieabgabenvergütungsgesetz wurde festgestellt, dass die österreichische Energieabgabenvergütung aufgrund der Einschränkung auf produzierende Betriebe als staatliche Beihilfe anzusehen ist.

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