Im Urteil des EuGH vom 08.11.2001, Rs. C-143/99 , Fall Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer, zum österreichischen Energieabgabenvergütungsgesetz wurde festgestellt, dass die österreichische Energieabgabenvergütung aufgrund der Einschränkung auf produzierende Betriebe als staatliche Beihilfe anzusehen ist.