vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlustvortragsübergang bei einer Holdinggesellschaft gemäß § 4 Z 1 lit a UmgrStG

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/684RdW 2002, 765 Heft 12 v. 15.12.2002

Art I UmgrStG

§ 4 Z 1 lit a leg cit sieht den Verlustvortragsübergang insoweit vor, als die Verluste den übertragenen Betrieben, Teilbetrieben oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteilen zugerechnet werden können. Die bezogene Gesetzesstelle unterscheidet somit zwischen Betrieben, Teilbetrieben einerseits und nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteilen andererseits. Die Erläuterungen zu der mit dem AbgÄG 1998 geschaffenen Fassung halten Folgendes fest:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!