Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefG) enthält nicht nur umfangreiche Änderungen des abgabenbehördlichen Berufungsverfahrens, sondern auch einige das Berufungsverfahren nicht oder lediglich auch betreffende Änderungen der BAO. Dazu gehören Erweiterungen des Angehörigenbegriffes des§ 25 BAOund der Befangenheitsgründe des§ 76 Abs 1 BAO. Diese Änderungen sowie der neue§ 278 BAO(vor allem das neue - im Berufungsverfahren vorgesehene - Recht zur Ablehnung befangener Organwalter) sind Gegenstand dieser Abhandlung.