Im Folgenden wird die Aufhebung von Bescheiden nach§ 299 BAOsowie die §§ 300und302 BAO(jeweils in der Fassung des Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetzes) behandelt.
Im Folgenden wird die Aufhebung von Bescheiden nach§ 299 BAOsowie die §§ 300und302 BAO(jeweils in der Fassung des Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetzes) behandelt.