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Aufhebungen gemäß den §§ 299 und 300 BAO

SteuerrechtChristoph RitzRdW 2002/624RdW 2002, 692 Heft 11 v. 15.11.2002

Im Folgenden wird die Aufhebung von Bescheiden nach§ 299 BAOsowie die §§ 300und302 BAO(jeweils in der Fassung des Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetzes) behandelt.

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