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Notstandshilfe und Partnereinkommen: Europarechtliche Gesichtspunkte

ArbeitsrechtKlaus MayrRdW 2002/607RdW 2002, 672 Heft 11 v. 15.11.2002

Gem§ 36 AlVG 1)1) BGBl 1977/609 idF BGBl I 2001/103. iVm§ 6 Notstandshilfeverordnung 2)2) BGBl 1973/352 idF BGBl II 2001/490. hängt der Anspruch auf Notstandshilfe vom Partnereinkommen ab, was dazu führt, dass in tausenden Fällen Frauen keinen Anspruch haben. Eine Folge davon ist, dass diese Frauen trotz Arbeitslosigkeit und Arbeitswilligkeit gem§ 227 Abs 1 Z 5 ASVGkeine Ersatzzeiten für die Pensionsversicherung erhalten. Wie im Folgenden dargestellt wird, widerspricht diese Rechtslage dem Gemeinschaftsrecht.

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