Der Regierungsbeauftragte für den Kapitalmarkt hat den von einem Arbeitskreis unter seiner Leitung ausgearbeiteten Österreichischen Corporate Governance Kodex der Öffentlichkeit vorgestellt (www.corporate-governance.at ). Von den insgesamt 79 Regeln des auf freiwillige Akzeptanz angelegten Papiers sind elf „R-Regeln“, deren Nichteinhalten auch nicht zu begründen wäre, für 43 „C-Regeln“ sollen im Falle der Nichtbeachtung Gründe erklärt werden, während die 25 „L-Regeln“ ohnedies zwingend geltendes Recht zum besseren Verständnis wiedergeben. Der Wettbewerb der Gesellschaften zeigt, dass offenbar auch unbequeme „R-Regelungen“ (wie etwa Einzelangabe der Vorstandsbezüge oder Einführung einer Altersgrenze für Aufsichtsräte in der Satzung) akzeptiert werden.