Die neue Datenschutz-RL sieht für E-Mail-Werbung eine opt-in-Regelung vor, durch welche die bestehenden Vorschriften der E-Commerce-RL verschärft werden. Besteht keine Geschäftsbeziehung zu dem Empfänger der Werbe-Mails, muss dieser dem Versand im Vorhinein zustimmen. Auch der im Juli 2002 vorgelegte KIG-Entwurf sieht eine Neuregelung der E-Mail-Werbung vor, doch steht dieser Entwurf in Konflikt zu den Vorgaben der Datenschutz-RL und der Sonderregelung des§ 12 Abs 3 WAG.