§ 25 KO, § 46 Abs 1 Z 3 KO
§ 1162b ABGB
§ 29 AngG
§ 11 IESG
1. Ansprüche des AN aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind bei einer Kündigung durch den Masseverwalter (MV) nur dann Konkursforderungen, wenn dieser nach§ 25 KOgekündigt hat und ihm ein solches Kündigungsrecht auch zustand, bei sonstigen Kündigungen durch den MV (zB zeitwidrige Kündigung) handelt es sich um Masseforderungen.