Bei der Beurteilung der Verpflichtung zur Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführer einer GmbH hat sich der OGH gegen die herrschende Meinung gestellt und die Zeichnungspflicht sämtlicher Geschäftsführer ausdrücklich verneint.
Bei der Beurteilung der Verpflichtung zur Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführer einer GmbH hat sich der OGH gegen die herrschende Meinung gestellt und die Zeichnungspflicht sämtlicher Geschäftsführer ausdrücklich verneint.