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Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Ist die Nichtanrechnung von Erziehungs-(Karenz-)Urlaubszeiten auf die abfertigungsrelevante Dienstzeit diskriminierend?

RdW aktuellRdW 2002/528aRdW 2002, 577 Heft 10 v. 15.10.2002

Zeiten eines Karenzurlaubs nach Mutterschutzgesetz (MSchG)/Väterkarenzgesetz (VKG; früher: Eltern-Karenzurlaubsgesetz) sind bei der - dienstzeitabhängigen - Bemessung der gesetzlichen Abfertigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht einzurechnen (§ 15 MSchG). Für Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes gilt jedoch - bis zur Dauer von 12 Monaten - das Gegenteil (§ 8 APSG).

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