§ 6 Z 14 EStG
Der Verzicht eines Gesellschafters, der gleichzeitig Arbeitnehmer der Gesellschaft ist, auf den ihm zustehenden geldwerten Vorteil aus der Ablöse des ihm zustehenden, von der Gesellschaft anerkannten über den Anspruch von zwei Jahren hinausgehenden Urlaubsanspruch, stellt eine Einlage iSd § 6 Z 14 lit b EStG 1988 dar (vgl EStR 2000 Rz 2599). Entspricht der gemeine Wert des Urlaubsanspruches, auf den verzichtet wird, dem diesbezüglichen Wert der Urlaubsrückstellung, ist die Urlaubsrückstellung insoweit aufzulösen und die Kapitalrücklage entsprechen zu erhöhen.