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Stock Options - Gruppenmerkmale

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/532RdW 2001, 509 Heft 8 v. 15.8.2001

§ 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG

Verschiedene Begünstigungen des § 3 EStG 1988 - und somit auch die Begünstigung des § 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG 1988 für Optionen - kommen nur zur Anwendung, wenn sie allen Arbeitnehmern bzw bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.

Muss dieser Vorteil allen (oder bestimmten Gruppen von) Arbeitnehmern im gleichen Ausmaß gewährt werden?

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