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Garantie für Insolvenzrisiko

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/494RdW 2001, 461 Heft 8 v. 15.8.2001

§ 880a ABGB
§ 31 Abs 1 Z 2 KO

Ob in einer abgegebenen Haftungserklärung eine vom Grundgeschäft losgelöste Garantie zu erblicken ist, muss im Wege der Vertragsauslegung ermittelt werden; auf konkrete Umstände, namentlich auf den Geschäftszweck und die Interessenlage, ist hiebei Bedacht zu nehmen.

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