§ 880a ABGB
§ 31 Abs 1 Z 2 KO
Ob in einer abgegebenen Haftungserklärung eine vom Grundgeschäft losgelöste Garantie zu erblicken ist, muss im Wege der Vertragsauslegung ermittelt werden; auf konkrete Umstände, namentlich auf den Geschäftszweck und die Interessenlage, ist hiebei Bedacht zu nehmen.