Der VwGH hat sich in einem neuen Erkenntnis mit einigen speziellen Fragen aus dem Bereich des Grundsatzes von Treu und Glauben beschäftigt.
Eine Reihe von Aussagen zum Grundsatz von Treu und Glauben findet sich im jüngst ergangenen Erkenntnis des VwGH 07.06.2001, 98/15/0065:
Der Grundsatz von Treu und Glauben kann Abgabenbeträge lediglich in dem Umfang in Wegfall bringen, der dem „Vertrauensschaden“ entspricht. Der erhoffte Wegfall der Steuer aufgrund eines „Steuermodells“ stellt keinen Vertrauensschaden dar. Der VwGH schreibt im Erk: