Wenn der nichtselbstständige Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 9 BAO zur Haftung herangezogen wird, weil ihn ein Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden der GmbH trifft, liegen nach Ansicht des VwGH Werbungskosten vor.
Wenn der nichtselbstständige Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 9 BAO zur Haftung herangezogen wird, weil ihn ein Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden der GmbH trifft, liegen nach Ansicht des VwGH Werbungskosten vor.