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Entlastung für Geschäftsführer - VwGH schränkt Haftung für SV-Beiträge ein

ArbeitsrechtMichael WukoschitzRdW 2001/460RdW 2001, 414 Heft 7 v. 15.7.2001

„Aufatmen“ können wird so mancher Geschäftsführer eines in Insolvenz geratenen Unternehmens nach einer Judikaturwende des VwGH1)1) VwGH 12.12.2000, 98/08/0191, 0192.: Die Haftung ist nun auf nichtabgeführte Dienstnehmeranteile (§ 114 ASVG) und Beitragsausfälle zufolge schuldhafter Meldepflichtverletzungen (§ 111 ASVG) beschränkt; eines „Gleichbehandlungsnachweises“ bedarf es nicht mehr.

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