vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiederaufnahmsklage: Vorprüfungsverfahren

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/457RdW 2001, 412 Heft 7 v. 15.7.2001

§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO, § 538 ZPO

Im Vorprüfungsverfahren ist in aller Regel nicht darüber zu entscheiden, ob der Wiederaufnahmskläger ohne sein Verschulden außer Stande war, Beweismittel im Vorprozess zu verwenden. Dies ist nur dann möglich, wenn sich das Verschulden anhand der Verspätung schon aus den Klageangaben ergibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!