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Tankstellenvertrag: Teilnichtigkeit bei überlanger Bindung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/429RdW 2001, 399 Heft 7 v. 15.7.2001

§ 879 Abs 1 ABGB
Art 81 EG
Art 85 EG-V

Eine in Art 81 EGV Abs 2 angeordnete Nichtigkeit wirkt zwar absolut und ex tunc, sie erstreckt sich aber nur auf die kartellrechtswidrigen Bestandteile der Vereinbarung; nur wenn sich aufgrund der Funktion der Nichtigkeitssanktion ergibt, dass sich die gemeinschaftswidrige Klausel nicht vom restlichen Vertragswerk trennen lässt, tritt Gesamtnichtigkeit ein.

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