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Exekution auf Internet-Domains

WirtschaftsrechtRalph KilchesRdW 2001/425RdW 2001, 390 Heft 7 v. 15.7.2001

In letzter Zeit wird zur Hereinbringung von Geldschulden immer öfter auch die Pfändung von „Domain-Namen“ beantragt1)1) Der Beitrag entstand auf Anfrage eines Bezirksgerichts, das sich mit zahlreichen Anträgen dieser Art konfrontiert sah.. Wie und unter welchen Umständen der exekutive Zugriff auf eine Internet-Domain möglich ist, bedarf einer differenzierten Betrachtung und zeigt mehr Schwierigkeiten als potenziellen Erfolg auf.

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