Zur EU-Konformität der Erfassung des Eigenverbrauchs bei den Bewirtungskosten, die ab 5. 5. 1995 nur noch zur Hälfte einkommensteuerrechtlich abzugsfähig sind, hat das Bundesministerium für Finanzen folgende Position vertreten:
Zur EU-Konformität der Erfassung des Eigenverbrauchs bei den Bewirtungskosten, die ab 5. 5. 1995 nur noch zur Hälfte einkommensteuerrechtlich abzugsfähig sind, hat das Bundesministerium für Finanzen folgende Position vertreten: