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Werbeabgabe bei gemeinnützigen Sportvereinen und politischen Parteien

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/415RdW 2001, 383 Heft 6 v. 15.6.2001

Werbeabgabegesetz

Zur Erreichung einer einheitlichen Vorgangsweise bezüglich der Werbeabgabe im Zusammenhang mit gemeinnützigen Sportvereinen und politischen Parteien gibt das BMF folgende Vereinfachungsregelungen bekannt:

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