vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Aussetzung der Offenlegungsverpflichtung nach §§ 277 ff HGB trotz anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens

WirtschaftsrechtPeter BurgstallerRdW 2001/362RdW 2001, 327 Heft 6 v. 15.6.2001

Der OGH hat die Aussetzung eines Offenlegungsstreites trotz anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens in einem gleich gelagerten Rechtsstreit verneint. Aufgrund der Gefahr von unwiederbringlichen Schäden durch die Offenlegungsverpflichtung wäre die Aussetzung nicht nur tunlich, sondern zwingend auszusprechen gewesen; jedenfalls aber hätte der EuGH zur Aussetzungsproblematik angerufen werden müssen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!