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Härteausgleich für Unfallrentenbesteuerung

RdW aktuellRdW 2001/359RdW 2001, 321 Heft 6 v. 15.6.2001

Durch Änderungen im BundesbehindertenG sollen die rechtlichen Voraussetzungen zum Ausgleich sozialer Härten geschaffen werden, die die seit 1. 1. 2001 durch Entfall des § 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG eingeführte Steuerpflicht der Unfallrenten (vgl BudgetbegleitG 2001, BGBl I 2001/142) für Bezieher kleinerer Einkommen mit sich bringen kann.

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